Ich halte Holgers Aussage für einen Fehlschluss. „Kunst muss erschüttern“ bedeutet nicht, dass alles, was erschüttert, Kunst ist.
„Kunst darf alles“ mag ich ebenfalls nicht unterstützen. Unsere Verfassung fasst das gut zusammen:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Eine Definition von Kunst fällt mir schwer, sie ist im Zweifelsfalle sehr weit zu fassen. So weit, Mord mit zu umfassen, aber nicht.