Zur Rolle der Kultur für die polnische Identität finde ich auch immer interessant, einen Blick in die polnische Verfassung zu werfen. Dort findet sich in Artikel 6 der Satz: „Die Republik Polen schafft die Voraussetzungen für die Verbreitung und den gleichen Zugang zu der Kultur, die die Quelle der Identität des polnischen Volkes, seines Bestandes und seiner Entwicklung ist.“ Das ist sogar das erste Grundrecht, über das man bei der Lektüre der Verfassung stolpert, sprich es hat ungefähr den Stellenwert, den z.B. in Deutschland die freie Entfaltung der Persönlichkeit*, in Frankreich die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz oder in den USA die Religionsfreiheit haben.
* Ja, die Menschenwürde ist im GG noch davor genannt, aber die ist kein Grundrecht da sie der Verfügungsgewalt des Staates entzogen ist.